Wir beraten in allen Angelegenheiten von gewerblichen Immobilientransaktionen, inklusive Kauf, Verkauf, sonstige Verfügungen, Finanzierungen, Konstruktion, Entwicklung, Leasing und Management von Immobilien. Unsere Mandanten sind unter anderem Kreditnehmer sowie -geber, Investoren, Entwickler und Grundstückseigentümer bzw. -besitzer
Weiterhin helfen wir unseren Mandanten in der Entwicklungsphase eines Projektes, z.B. bei der Erstellung, Prüfung sowie Verhandlung von Verträgen mit Architekten, Handwerkern sowie sonstigen Vertragspartnern und Beratern.
Unsere Mandanten schätzen vor allem unsere Fähigkeit außerhalb gewohnter Strukturen zu denken. Dies hat uns in einem kürzlich dabei geholfen, in Japan ein großes Grundstück zu erwerben, welches vorher als nicht erwerbbar angesehen wurde, da mangels Eintragung über mehrere Generationen hinweg, der Eigentümer nicht ermittelbar war. Durch Rückgriff auf eine alte gewohnheitsrechtliche Regel zur mündlichen Grundstückübertragung ist es uns gelungen, das japanische Wirtschaftsministerium (Ministry of Economy, Trade and Industry – METI) dazu zu bewegen, den Eigentümer anhand des aktuellen Steuerrepräsentanten anzuerkennen und haben dadurch den Weg für das betroffene Projekt geebnet.
Wir beraten Sie vor allem in folgenden Bereichen:
- Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Immobilienkaufverträgen, auch im Wege von umfassenden Asset – bzw. Anteilskaufverträgen, inklusive OpCo-/PropCo Transaktionen
- umfassende rechtliche und umweltrechtliche Due Diligence
- Möglichkeiten zur Steueroptimierung und Vermeidung von Grunderwerbssteuern (RETT-Blocker Strukturen)
- Aufsetzen von Immobilien-Funds
- Immobilienfinanzierung, inklusive Strukturierung und Erstellung der notwendigen Dokumentation für Hypotheken und anderen Grundsicherheiten
- Sale- und Lease-Back-Transaktionen
- Immobilien Investment Trusts (REITs)
- Projektentwicklung und gemeinschaftliche Entwicklung von Verträgen, inklusive öffentlicher und privater Infrastrukturprojekte
- Bau- und Nutzungsgenehmigungen
- Umweltrecht und entsprechende Genehmigungen
- Miete und Vermietung von Bürogebäuden, Verkaufsflächen und andere Gebäuden bzw. Grundstücken zur gewerblichen (Spezialimmobilien) bzw. industriellen Nutzung
In unserem Team sind Anwälte mit japanischen, englischen, deutschen, chinesischen, spanischen und französischen Sprachkenntnissen tätig. Dadurch können wir auch Dokumente in diesen Sprachen ohne Übersetzung lesen, verstehen und kommentieren sowie Schriftverkehr und Verhandlungen in diesen Sprachen führen.