Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie in allen wichtigen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Unser besonderer Fokus liegt hierbei auf M&A und Joint Venture Transaktionen, Umstrukturierungen, Corporate Governance und Compliance sowie auf arbeitsrechtlichen und regulatorischen Fragestellungen.

Unsere Mandanten sind kleine und mittelständische Unternehmen (KME) sowie auch einige Großunternehmen (börsennotierte sowie nicht börsennotierte Unternehmen) oder Vereinigungen. Durch unser Verständnis der verschiedenen Wirtschaftsbereiche, vor allem in Japan und Deutschland, ist es uns möglich unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu ihren Fragen und Problemstellungen zu präsentieren. Vor diesem Hintergrund verstehen und schätzen unsere Mandanten, dass wir nicht nur rechtlichen Rat in äußerst sensiblen Angelegenheiten geben können, sondern auch die Möglichkeit haben sie als strategischer Partner auf lange Sicht zu unterstützen.

Unser schlanker und fokussierter Ansatz sowie der Wille auch über das Übliche hinauszugehen, hat uns den Ruf eingebracht, dass wir tatsächlich einen großen Mehrwert für unsere Mandanten generieren und es zumindest manchmal sogar schaffen, das Unmögliche möglich zu machen.

Beratung im Gesellschaftsrecht umfasst vor allem:

  • Firmengründung sowie Gründung von Zweigstellen und Repräsentanzbüros in Deutschland und Japan
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen/Hauptversammlungen sowie Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungsbeschlüssen
  • Corporate Governance Themen, wie z.B. Vorstandsstruktur, Management und Vergütungsleitlinien sowie Nachfolgeplanung
  • Compliance-Strukturen
  • Umstrukturierung, Zusammenschlüsse sowie Aufspaltungen und Umwandlungen
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sowie Debt-Equity-Swaps (Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital) und andere Restrukturierungsmaßnahmen
  • Kapitalmarktrechliche Themen wie z.B. Squeeze Out, Börsennotierung sowie Delistings und in Kooperation mit Atsumi & Sakai außerdem IPOs in Japan

In unserem Team sind Anwälte mit japanischen, englischen, deutschen, chinesischen, spanischen und französischen Sprachkenntnissen tätig. Dadurch können wir auch Dokumente in diesen Sprachen ohne Übersetzung lesen, verstehen und kommentieren sowie Schriftverkehr und Verhandlungen in diesen Sprachen führen.