M&A, Joint Ventures, Private Equity/Venture Capital

Wir beraten hauptsächlich bei grenzüberschreitenden Transaktionen, sowohl bei öffentlichen als auch privaten Übernahmen (zumeist mit Japanbezug – In- und Outbound) auf der Käufer- und auch Verkäuferseite. Weiterhin beraten wir häufig Finanzinstitute und Banken. Wir werden zudem von anderen Kanzleien aufgrund unserer Expertise im Bereich Deutschland-Japan zur Beratung herangezogen, nicht nur zur Überbrückung der sprachlichen, sondern auch der kulturellen Barriere.

Soweit bei einer Transaktion bestimmte Rechtsbereiche gefragt sind, in denen wir gewöhnlich nicht beraten, so arbeiten wir mit in diesen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälten bzw. Beratern zusammen Kooperationspartnern , um unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und den bestmöglichen Service zu gewährleisten.

Durch die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams und mit spezialisierten Anwälten, vor allem von Atsumi & Sakai, sind wir in der Lage die volle Bandbreite an Beratungs- und Serviceleistungen zu erbringen, welche M&A und Joint Venture Transaktionen voraussetzen.

Unsere Mandanten schätzen vor allem unsere Kompetenz und Expertise in Deutsch-Japanischen und Japanisch-Europäischen Transaktionen sowie die Möglichkeit alle Verträge nicht nur auf Japanisch zu verhandeln, sondern auch die kulturellen Besonderheiten zwischen den Parteien zu überbrücken und vor allem unsere westlichen Mandanten in Hinblick auf die Japan-spezifischen Besonderheiten aufzuklären. Als ein Beispiel für unsere Fähigkeit außerhalb gewohnter Strukturen zu denken sei unser Konzept der Multidimensional Governance hervorgehoben; weitere Infos hier.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

  • Erstellung, Prüfung, Kommentierung und Verhandlung von Anteils- und Assetkaufverträgen (Share Deals und Asset Deals) sowie Verträgen für Joint Venture und Akquisitionsfinanzierungen
  • Rechtliche Due Diligence für Käufer, Verkäufer, Banken und Versicherungsgesellschaften (M&A Versicherung)
  • Strukturierung und Teilnahme an Auktionsprozessen
  • Verkaufsprozesse, insbesondere Einrichtung des Dateneinsichtsraumes- und Erstellung von Datenraumregeln, Verschwiegenheitsvereinbarungen, Risikoanalysen vor Kauf, Legal Fact-Books sowie weitere Vorbereitungsmaßnahmen
  • Abspaltungen und De-Merger
  • Öffentliche Übernahmen
  • Distressed M&A-Transaktionen in Verbindung mit finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen
  • Post-Merger Integration, inklusive Buy- und Buildstrategien, Restrukturierungen und strategische Neuausrichtungen
  • Prozesse im Zusammenhang mit M&A Transaktionen
  • Managementbeteiligungen
  • Kartellanmeldungen und Kartellfreigabe
  • Mediation und Moderation von Verhandlungen und Gesprächen zwischen den Parteien und nahestehenden weiteren Personen wie Banken, Anteilseigner, Gewerkschaften, Aufsichtsräte und Management sowie Dritten wie z.B. Politikern und der öffentlichen Hand

In unserem Team sind Anwälte mit japanischen, englischen, deutschen, chinesischen, spanischen und französischen Sprachkenntnissen tätig. Dadurch können wir auch Dokumente in diesen Sprachen ohne Übersetzung lesen, verstehen und kommentieren sowie Schriftverkehr und Verhandlungen in diesen Sprachen führen.